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Die Blutdruckmessung in der Apotheke

Wusstest du, dass Kunden und Patienten in der Apotheke nicht nur Medikamente erhalten, sondern auch ihren Blutdruck messen lassen können?

Vielleicht wäre das etwas, das du dir auch für deinen Berufsalltag vorstellen kannst? Zum Welthypertonietag am 17. Mai 2024 geben wir einen Einblick in diesen Teil der Arbeit in einer öffentlichen Apotheke.

Kennst du deinen Blutdruck?

Hoher Blutdruck wird in der Fachsprache als „Hypertonie“ bezeichnet. Ein normaler Blutdruck liegt bei 120/80 mmHg. Leichte Abweichungen sind meist unbedenklich, aber Werte über 140/90 mmHg erfordern regelmäßige Kontrollen.

Warum ist das Blutdruckmessen wichtig?

Die Blutdruckmessung spielt eine entscheidende Rolle bei der Früherkennung von gesundheitlichen Risiken. Am Welthypertonietag wird die Bedeutung des Blutdruckmessens hervorgehoben, da unbehandelter Bluthochdruck zu schwerwiegenden Folgen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Nierenschäden sowie einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf bei Covid-19 führen kann. Insbesondere während einer Schwangerschaft birgt Hypertonie Gefahren für Mutter und Kind. Durch rechtzeitiges Erkennen, Überwachen und Behandeln von Bluthochdruck können Leben verlängert und Gesundheitsrisiken minimiert werden.

Die einmalige Blutdruckmessung in der Apotheke

Hast du schon einmal beobachtet, dass jemand in der Apotheke den Blutdruck messen lässt, weil ihm beim Einkaufen schwindelig geworden ist? Tritt das Schwindelgefühl in einem Einkaufszentrum oder einer Ladenstraße auf, ist die Apotheke oft die erste Anlaufstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Apotheke bieten der betroffenen Person einen Stuhl und ein Glas Wasser an. Dann messen sie den Blutdruck. Wenn er nicht allzu sehr vom Normalwert abweicht, erholt sich die Person meist schnell wieder. Bei Bedarf rufen die Apothekenmitarbeiter aber auch den Notarzt. Dies alles gehört zum Service in einer Apotheke.

Die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung

Patientinnen und Patienten, die ein blutdrucksenkendes Arzneimittel verschrieben bekommen haben, weil bei ihnen Hypertonie diagnostiziert worden ist, haben einen Anspruch auf die Blutdruckmessung in der Apotheke als pharmazeutische Dienstleistung. Der etwas sperrige Fachbegriff für diesen Service lautet „Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck“. Die Kosten für die Durchführung werden mit der Krankenversicherung abgerechnet.

Wer führt die Blutdruckmessung durch?

Die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung darf von Apothekern, Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) und PTAs im Praktikum durchgeführt werden. Bei der Aufstellung des Dienstplans überlegt die Apothekenleitung, welche Mitarbeiter diese Aufgabe übernehmen sollen. Außerdem werden Zeitfenster festgelegt, in denen Termine für die Blutdruckmessung angeboten werden können.

„Kandidaten“ für die Blutdruckmessung identifizieren

Wenn ein Patient in die Apotheke kommt, um ein Rezept für ein blutdrucksenkendes Arzneimittel einzulösen, das er vorher noch nicht verschrieben bekommen hat, kann man ihn fragen, ob er schon einmal an der Blutdruckmessung als pharmazeutischer Dienstleistung teilgenommen hat. Falls nicht, kann ein Termin vereinbart werden, der mindestens 14 Tage nach dem Beginn der Einnahme des Medikaments liegen sollte. Auch Patienten, die ein anderes blutdrucksenkendes Medikament als bisher einnehmen müssen, sowie solche, bei denen die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung länger als zwölf Monate zurückliegt, können sie auf Kassenkosten in Anspruch nehmen.

Die Vorbereitung der Blutdruckmessung

An dem vereinbarten Termin wird der Patient zunächst gebeten, sich hinzusetzen, um zur Ruhe zu kommen. Währenddessen kann er die Vereinbarung mit der Apotheke über diese Dienstleistung unterschreiben. Der Apothekenmitarbeiter fragt den Patienten, wie es ihm geht, und kommt mit ihm ins Gespräch. Dabei sollten mögliche weitere Erkrankungen und alle Medikamente des Patienten zur Sprache kommen. Wenn die Blutdruckpatienten insgesamt mehr als fünf verschreibungspflichtige Arzneimittel einnehmen, haben sie Anspruch auf eine weitere pharmazeutische Dienstleistung: die Medikationsberatung bei Polymedikation.

Dreimaliges Blutdruckmessen

Die eigentliche Blutdruckmessung wird dreimal am Oberarm der Person mit einem zertifizierten Gerät durchgeführt. Der Apothekenmitarbeiter notiert alle drei Werte und berechnet zusätzlich aus der zweiten und dritten Messung den Mittelwert. So wird ersichtlich, ob die Arzneimitteltherapie wirkt. Der Patient wird daraufhin beraten, was zu tun ist. Sind die Werte gut, kann die medikamentöse Therapie bei regelmäßiger Kontrolle fortgesetzt werden. Bei Problemen kann eine Anpassung der Medikation mit dem Arzt besprochen werden. Apotheker können auch Tipps geben, wie die Medikamente eingenommen werden sollen, damit sie ihre Wirkung optimal entfalten können.

Formulare erleichtern den bürokratischen Teil der Arbeit

Mitarbeiter in Apotheken haben meist mehr Freude daran, den Patienten zu helfen und sie zu beraten, als den Papierkram zu erledigen, aber auch er ist Teil der Arbeit.

  • Für die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung schließen Apotheke und Patient eine Vereinbarung, die der Patient unterschreiben muss.
  • Das Ergebnis der Blutdruckmessung und die Empfehlungen für weitere Maßnahmen erhält der Patient schriftlich.
  • Anschließend wird die Dienstleistung mit der Krankenkasse abgerechnet.

Das hört sich komplizierter an, als es ist, denn in den meisten Apotheken sind die Vordrucke und Leitfäden bereits heruntergeladen worden und werden routinemäßig verwendet.

Eine Bereicherung der Arbeit

Die pharmazeutischen Dienstleistungen sind bei Apothekern und PTA beliebt, weil sie den Patienten direkt helfen. Im persönlichen Gespräch bedanken sich Patienten oft dafür. Das hat sich herumgesprochen, sodass sich schon Auszubildende und Pharmaziestudierende auf die Arbeit mit den Patienten freuen.