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Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist eine logische Maßnahme, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Dies betrifft auch die Apothekenlandschaft in Hamburg. Sowohl Menschen ausländischer Herkunft als auch deutsche Staatsangehörige, die ihre Qualifikationen in einem anderen Land erworben haben, sind willkommen, die Abschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen, um in Hamburger Apotheken zu arbeiten. Da Beschäftigte in Apotheken eine große Verantwortung für die ratsuchenden Kunden und Patienten tragen, ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse an Voraussetzungen gebunden, die bei der Antragstellung geprüft werden.

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Apothekern

Um in Deutschland als Apotheker*in tätig zu werden, braucht man eine Approbation vom Landesprüfungsamt für Heilberufe. Sowohl Apotheker aus EU-Mitgliedsstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz als auch Apotheker aus Drittländern benötigen für die Anerkennung ihrer Hochschulabschlüsse Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2. Zudem muss eine Fachsprachenprüfung abgelegt werden, um die Sicherheit im Umgang mit dem fachlichen Vokabular zu belegen. Die Antragstellung für die Anerkennung eines ausländischen Apothekerdiploms in Deutschland ist zunächst unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Um die Arbeit in Deutschland anzutreten, benötigen Apotheker aus Drittstaaten eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk einer Arbeitserlaubnis.

Mehr Infos dazu auf der

Vorbereitung auf die Prüfungen

Um sich auf die erforderlichen Prüfungen vorzubereiten, kann beim Landesprüfungsamt eine auf ein Jahr befristete Berufserlaubnis beantragt werden. Sie ermöglicht die praktische Arbeit als angestellter Apotheker unter der Aufsicht eines Apothekenleiters. So kann der Apotheker aus dem Ausland bereits in den deutschen Berufsalltag eintreten, während er gleichzeitig in realen Situationen die sprachliche Kompetenz trainiert. Zusätzlich kann man sich auf die Fachsprachenprüfung mit Sprachkursen vorbereiten. Diese findet man beispielsweise auf Hamburgs Kursportal WISY, das von der Hamburger Behörde für Schule und Berufsausbildung gefördert wird: https://hamburg.kursportal.info/

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Ausbildungsberufe in der Apotheke

Auch für die Ausbildungsberufe pharmazeutisch-technische*r Assistent*in (PTA) und pharmazeutisch-kaufmännische*r Angestellte*r (PKA) gibt es Möglichkeiten, ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen, um in einer deutschen Apotheke zu arbeiten. Bestimmte Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein. Bei der Antragstellung müssen Abschlussdokumente der Ausbildung im Ausland vorliegen. Unterstützung finden Antragstellende in speziellen Beratungsstellen. Wie genau die Anerkennung abläuft, hängt von zahlreichen Faktoren ab, auch davon ob der Antragstellende sich bereits in Deutschland aufhält. Im Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen kann man sich durch die Fragen klicken und dabei seine Attribute unter den Antworten auswählen. So wird man zu den jeweils passenden Informationen über Voraussetzungen, Antragstellung und Beratungsstellen geführt.