Apotheker*in

Pharmazie studieren und in der Apotheke vor Ort arbeiten
Facts PKA

PTA*in

Berufswelt Apotheke entdecken
Facts PTA

PKA*in

Berufswelt Apotheke entdecken und Ausbildung machen
Facts Apothekerberuf

Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie Am 4. Februar ist Welt-Krebs-Tag.
Foto: pexels-klaus-nielsen-6303671

Am 4. Februar ist Welt-Krebs-Tag. Seit Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen kannst Du als Apotheker oder Apothekerin nun auch Krebspatienten besser helfen, und zwar mit einer Medikationsberatung im Rahmen der pharmazeutischen Betreuung bei oraler Antitumortherapie.

Die pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie ist eine der fünf neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, die Patientinnen und Patienten in Apotheken in Anspruch nehmen können, wenn bei ihnen die Voraussetzungen gegeben sind. Weitere Dienstleistungen sollen folgen.

Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen im Überblick
Abbildung: ABDA

Pharmazeutische Verantwortung wahrnehmen

Wer sich für ein Pharmaziestudium und die Arbeit in einer öffentlichen Apotheke entscheidet, möchte gern pharmazeutisch arbeiten. Dazu gehört nicht nur die Herstellung von Rezepturarzneimitteln, sondern auch die Verantwortung über die Anwendung von allen Medikamenten, die man in der Apotheke an die Patientinnen und Patienten abgibt. Man möchte sichergehen, dass die Patienten die Medikamente korrekt und regelmäßig sowie in der notwendigen Dosierung nehmen. Das heißt, man möchte als Apothekerin oder Apotheker seinen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) leisten. Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen haben genau den Zweck, die Arzneimitteltherapiesicherheit weiter zu verbessern. Ein wichtiger Bestandteil des Berufs des Apothekers bzw. der Apothekerin wird dadurch gestärkt.

Welche Mindestqualifikation ist erforderlich?

Die pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie darf nur von approbierten Apothekerinnen und Apothekern durchgeführt werden, die eine Zusatzqualifikation durch eine Fortbildung auf Basis des Curriculums der Bundesapothekerkammer »Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess«, die mindestens acht Stunden umfasst, erworben haben. Außerdem anerkannt werden auch die folgenden Qualifikationen:

  • ATHINA
  • ARMIN
  • Apo-AMTS
  • Medikationsmanager BA KlinPharm
  • Weiterbildung Geriatrische Pharmazie
  • Weiterbildung Allgemeinpharmazie

Schlanke Verwaltung

Apotheken, die mit der pharmazeutischen Betreuung bei oraler Antitumortherapie beginnen möchten, brauchen weder eine Selbstauskunft bei der Apothekerkammer einreichen noch die zuständigen Behörden oder die jeweiligen Krankenkassen vorab zu informieren. Der gültige Fortbildungsnachweis der Approbierten ist lediglich bereit zu halten und der Krankenkasse des Versicherten auf Aufforderung vorzuweisen. Um die pharmazeutische Dienstleistung abrechnen zu können, muss der Apothekenbetrieb Verbandsmitglied oder dem Rahmenvertrag beigetreten sein.

Wie häufig darf die Medikationsberatung einem Patienten angeboten werden?

Die Medikationsberatung im Rahmen der pharmazeutischen Betreuung bei oraler Antitumortherapie darf einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn einer ambulanten oralen Antitumortherapie angeboten werden. Wenn eine weitere ärztlich verordnete orale Antitumortherapie als ambulante Folgetherapie begonnen wird, also eine Neuverordnung eines Antitumortherapeutikums vorliegt, darf einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn der Folgetherapie eine weitere Medikationsberatung durchgeführt werden. Zwei Monate nach der ersten Beratung haben die Betroffenen Anspruch auf einen Folgetermin, um den Erfolg der Therapie oder auch Sorgen und Probleme zu besprechen. Falls ein Patient unabhängig von der oralen Antitumortherapie zusätzlich weitere Medikamente dauerhaft systemisch oder inhalativ anwendet und dabei insgesamt, also inklusive der Onkologika, auf mindestens fünf Arzneimittel kommt, kann zusätzlich die erweiterte Medikationsberatung Polymedikation angeboten werden.

Was müssen Apotheker bei der Durchführung beachten?

Die Approbierten müssen die pharmazeutische Betreuung ins Qualitätsmanagementsystem der Apotheke einpflegen. Auch für die Abrechnung, die quartalsweise über den Nacht- und Notdienstfonds erfolgen soll, ist eine genaue Dokumentation erforderlich. Vor der Durchführung schließen Apotheke und Patient einen Behandlungsvertrag ab. Der Patient erhält eine Kopie der Vereinbarung und quittiert den Erhalt der Dienstleistung.

Die Privatsphäre der Patienten

Obwohl keine Anforderungen an die Räumlichkeiten festgelegt worden sind, ist ein diskretes Setting selbstverständlich. Ein abgeschirmter Bereich in der Offizin kann ausreichen. Ein separater Beratungsraum ist nicht vorgeschrieben, wäre aber optimal.

Praktische Tipps zur Durchführung

Bevor eine Apotheke mit der pharmazeutischen Betreuung bei oraler Antitumortherapie beginnt, sollte sie die Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe besprechen. Dabei können die folgenden Fragestellungen nützlich sein:

  • Wie werden Patienten angesprochen, die zum ersten Mal Medikamente für die orale Antitumortherapie in der Apotheke abholen?
  • Wer bereitet die Unterlagen vor?
  • Welcher Apotheker im Team kann wann Termine anbieten?

Bei der Terminvergabe sollten Stoßzeiten vermieden werden.

Auf der Homepage der ABDA findest du weitere Informationen
zur pharmazeutischen Betreuung bei oraler Antitumortherapie.