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Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in der Apotheke

Wusstest du, dass in Apotheken Blutuntersuchungen und Schutzimpfungen durchgeführt werden? Und dass in der Apotheke auch Gefahrstoffe zum Einsatz kommen?

Am kommenden Sonntag, den 28. April, ist der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. An jedem Arbeitsplatz sollten Sicherheit und Gesundheit gewährleistet sein, so auch in einer öffentlichen Apotheke. Obwohl eine Apotheke auf den ersten Blick nicht als gefährlicher Ort erscheint, gibt es für Apothekenleiter und Angestellte dennoch viel zu beachten, damit alle Personen in der Apotheke vor Verletzungen oder Erkrankungen geschützt sind.

Die virtuelle Apotheke

Die Apothekenleitung schützt die Angestellten

Die Apothekenleitung trägt als Arbeitgeber die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden. Zum einen gibt es gesetzliche Vorgaben. Zum anderen sind Arbeitgeber von sich aus motiviert, die Gesundheit und damit die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden zu erhalten.

Unternehmer können sich bei Berufsgenossenschaften informieren, wie sie ihren Verpflichtungen im Bereich Arbeitsschutz nachkommen. Das gilt auch für Inhaber von Apotheken. Sie gehören zur Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Zudem hat die Bundesapothekerkammer (BAK) Informationen zum Arbeitsschutz zusammengestellt.

Wie Apothekenleiter konkret für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter sorgen, zeigen einige Beispiele.

Abwechslung hält gesund

Wer in einer Apotheke arbeitet, verbringt viel Zeit im Stehen. Die Folge könnte zum Beispiel geschwollene und schmerzende Füße sein. Aufgaben wie Kunden bedienen, Regale auffüllen oder Bestände kontrollieren erfordern ständiges Stehen. Es gibt aber auch Tätigkeiten, die im Sitzen am Computer oder Telefon ausgeführt werden. Zum Beispiel müssen Bestellungen an den Großhandel weitergeleitet und Arzneimittel-Dokumentationen erstellt werden. Dabei spielt es kaum eine Rolle, welchen Apothekenberuf man ausübt, denn die körperliche Belastung ist bei allen ähnlich. Damit die Mitarbeiter gesund bleiben, achtet die Apothekenleitung bei der Arbeitseinteilung auf einen Wechsel zwischen stehenden und sitzenden Tätigkeiten.

Schülerpraktikum in einer Apotheke

Schutz vor Infektionskrankheiten

Durch Kundenkontakt kann das Apothekenpersonal mit Krankheitserregern in Berührung kommen. Seit der Covid-19-Pandemie haben viele Apotheken Plexiglasscheiben an den Kassenplätzen in der Offizin. Diese schützen die Mitarbeitenden auch vor Tröpfcheninfektionen mit anderen Erregern. Viele Beschäftigte in Apotheken lassen sich jedes Jahr im Herbst gegen Grippe impfen, um geschützt zu sein und das Risiko für eine Übertragung der Viren an erkrankte Personen zu verringern. Werden in der Apotheke Impfungen durchgeführt, sind die Hygieneanforderungen ebenso hoch wie die in Arztpraxen.

Sichere Blutuntersuchungen

Apotheken können auch Blutuntersuchungen an Patienten durchführen. Dabei werden z.B. Blutzucker- und Blutfettwerte bestimmt. Durch den Kontakt mit Blut könnten Krankheiten übertragen werden. Deshalb gibt es für die Durchführung von Blutuntersuchungen ebenso wie bei der Durchführung von Schutzimpfungen Hygienevorschriften, die nicht nur dem Schutz der Patientinnen und Patienten, sondern auch der Sicherheit des Apothekenpersonals dienen.

Besondere Bestimmungen für Minderjährige

Für minderjährige Arbeitnehmende gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dies muss bei der Einteilung der Arbeits- und Ruhezeiten berücksichtigt werden. Jugendliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Apotheke dürfen maximal acht Stunden pro Tag beziehungsweise 40 Stunden pro Woche arbeiten. Überstunden dürfen vom Arbeitgeber nicht angeordnet werden. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist nur erlaubt, wenn dies für das Ausbildungsziel erforderlich ist.

Gefahrstoffe in der Apotheke

Obwohl man in der Apotheke in der Regel Stoffe erwartet, die der Heilung und Gesundheit dienen, kommen im Arbeitsalltag auch Gefahrstoffe vor. Das sind Stoffe, die Schäden verursachen können, wenn sie auf die Haut, in die Augen, in die Atemwege oder auf andere Weise in den Körper gelangen. Gefahrstoffe können bei der Herstellung von Rezepturen, bei der Prüfung von Ausgangsstoffen sowie bei der Reinigung und Desinfektion eingesetzt werden.

Typische Sicherheitsmaßnahmen in einer Apotheke sind die Aufbewahrung von Gefahrstoffen in einem Sicherheitsschrank, eine Augendusche im Labor, das Tragen von Laborkitteln, Maske und Handschuhen. Die vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen müssen regelmäßig wiederholt und an den jeweiligen Bedarf angepasst werden. Häufig hängen auch Poster mit Zusammenfassungen der Unterweisungen aus. Für Bunsenbrenner und Reagenzgläser gibt es im Labor eine Schutzkabine, die gefährliche Dämpfe und Gase nach außen ableitet, sodass sie nicht eingeatmet werden. Diese Vorrichtung wird auch als Laborabzug bezeichnet.

Sicherheit durch Brandschutzmaßnahmen

Jede Apotheke muss mit Feuerlöschern ausgestattet sein. Zu Art, Anzahl und Wartungsintervallen für Feuerlöscher gibt es Vorschriften. Die Wartungsfirma achtet gemeinsam mit dem Apothekenpersonal auf deren Einhaltung für die Sicherheit aller Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten.

Rauchwarnmelder müssen in Apotheken nicht zwingend vorhanden sein, aber viele Apothekenleitungen installieren sie, um die Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten sowie sich selbst zu schützen. Besonders im Nacht- und Notdienst ist ein Alarmsystem sehr hilfreich, denn im Nachtdienst sind die Apotheker und Apothekerinnen oft allein in der Apotheke und schlafen zeitweise, solange keine Kunden kommen.